Anlage: 1 - 5
Keine strukturellen Veränderungen gegenüber dem GFG 2012;
Beteiligung der Kommunen mit insgesamt 23 % (Verbundsatz) am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern - darin enthalten ist ein Verbundsatzanteil von 1,17 % für den pauschalen Belastungsausgleich im Hinblick auf die kommunale Einheitslastenbeteiligung - sowie an vier Siebteln der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer, Festsetzung des Verbundbetrages auf rund 8,66 Mrd. EUR (+ 2,79 % gegenüber 2012), Aufteilung auf Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, Investitionspauschalen - abzüglich der kommunalen Beteiligung an den Zins- und Tilgungsleistungen nach dem Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz - und zweckgebundene Sonderpauschalen (Schulpauschale / Bildungspauschale und Sportpauschale);
Gliederung des Gesetzes: Teil 1 - Grundlagen, Teil 2 - Steuerverbund, Teil 3 - Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes, Teil 4 - Umlagegrundlagen, Umlagen, Teil 5 - Gemeinsame Vorschriften und Verfahren, Teil 6 - Inkrafttreten; Anlagen: 1) Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2013, 2) Hauptansatzstaffel, 3) Kurortehilfe 2013, 4) Abwassergebührenhilfe 2013, 5) Gaststreitkräftestationierungshilfe 2013
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 * Gemeindefinanzen * Kommunaler Finanzausgleich * Kommunaler Haushalt * Steuerverteilung * Steuerverbund * Kreisumlage * Finanzzuweisung * Schlüsselzuweisung * Bedarfszuweisung * Investitionspauschale